Indikatoren

Ökonomische Gleichstellung

Die erste Gruppe an Indikatoren misst die grundsätzliche Situation der Gleichberechtigung innerhalb eines Unternehmens. Hier werden die Punkte abhängig davon vergeben, wie nahe ein Unternehmen dem Idealzustand schon ist.

  • Der Einkommensunterschied misst die Differenz des Bruttostundenlohns der Geschlechter. Er basiert auf der Annahme, dass schlechter bezahlte Tätigkeiten nicht zum Großteil von Arbeitnehmern eines Geschlechts ausgeübt werden sollen, um Unterschiede hinsichtlich der ökonomischen Selbstständigkeit zwischen den Geschlechtern zu vermeiden.
  • Die Elternkarenzzeit misst die Monate, die Frauen und Männer für Elternkarenz in Anspruch genommen haben (Berechnungszeitraum 2010-2013). Kinderbetreuungszeiten haben das Potential sich negativ auf Einkommen, beruflichen Aufstieg und ökonomische Unabhängigkeit auszuwirken.
  • Die Besetzung der leitenden Positionen misst das Verhältnis von Frauen und Männern unter den Führungskräften des Unternehmens, und bewertet eine Leistung, die für ein ausgewogenes Mitspracherecht sorgt. Diese zusätzliche Anstrengung kann zu Gunsten des Unternehmens auswirken, da es empirisch zu einer Steigerung der Effizienz in der Gewinnerwirtschaftung führt.
  • Das Geschlechterverhältnis für Vollzeit- und für Teilzeitstellen stellt Männer und Frauen in beiden Beschäftigungsmodellen gegenüber und reflektiert vor allem die Problematik, dass Teilzeitstellen im Gegensatz zu Vollzeitstellen nur wenig Möglichkeiten für den beruflichen Aufstieg bieten.

Institutionelle Voraussetzungen

Eine zweite Gruppe zusätzlicher Indikatoren erfasst institutionelle Einrichtungen, welche zur Gleichstellung beitragen. Da die Umstände zu deren Erfüllung für Unternehmen unterschiedlich sind, werden hier keine differenzierten Erwartungen an ein Unternehmen gestellt. Sind die Einrichtungen vorhanden, wird die gesamte Punktezahl vergeben.

  • die Bereitstellung von Kinderbetreuung durch ein Unternehmen – eine Maßnahme, die Arbeitnehmern mit Kindern die Ausübung eines Vollzeitberufs und beruflichen Entwicklung ermöglicht;
  • eine Beschwerdestelle zur Erfassung von bestehender Diskriminierung, damit diese Umstände thematisiert werden und es zu einer Verbesserung kommen kann.
  • weitere Maßnahmen zur Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts, die erfassen, wenn ein Unternehmen auf direktem Wege eine Verbesserung in Sachen Geschlechtergleichheit herbeizuführen versucht.
  • Direkte und indirekte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Sollte dies der Fall sein, wird im Bericht näher darauf eingegangen und Verbesserungsvorschläge angeführt. Für diese Kategorie gibt es Abzugspunkte.

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Verein zur Förderung der Geschlechtergleichstellung